Die neue Trinkwasserverordnung 2023 — die wichtigsten Änderungen
Am 24. Juni 2023 trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie verdoppelt den Umfang der bisherigen Regelung — und führt zum ersten Mal verbindliche Grenzwerte für PFAS ein. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Warum überhaupt eine Novelle?
Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 musste in nationales Recht überführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die TrinkwV unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes umfassend neu strukturiert. Ergebnis: Aus 25 Paragraphen wurden 75 Paragraphen, plus zwei zusätzliche Anlagen zur Gefährdungsbeurteilung und zum Risk Assessment.
Risikobasierter Ansatz
Die größte konzeptionelle Neuerung: Wasserversorger müssen nicht mehr nur Endkontrollen am Wasserhahn durchführen, sondern den gesamten Versorgungspfad — vom Einzugsgebiet über Aufbereitung und Verteilung bis zur Hausinstallation — als Risikokette betrachten und bewerten. Bis Dezember 2029 muss diese Gefährdungsbeurteilung flächendeckend umgesetzt sein.
PFAS-Grenzwerte erstmals verbindlich
Die TrinkwV 2023 führt zwei Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen ein: Ab 12. Januar 2026 gilt ein Summenwert von 0,1 µg/l für 20 trinkwasserrelevante PFAS-Substanzen (PFAS-20). Ab 12. Januar 2028 kommt ein strengerer Wert von 0,02 µg/l für vier besonders kritische Vertreter (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS) als PFAS-4 hinzu.
Bleirohre müssen weg
Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle Bleirohre in Trinkwasserinstallationen — vor und hinter dem Wasserzähler — ausgetauscht oder stillgelegt werden. Blei ist auch in sehr geringen Mengen gesundheitsschädlich; der niedrige Grenzwert von 10 µg/l lässt sich durch Bleirohre praktisch nicht einhalten. In Deutschland sind Bleileitungen heute zwar selten, aber in Altbauten vereinzelt noch vorhanden.
Niedrigere Grenzwerte für Schwermetalle
Chrom und Arsen werden zeitlich gestaffelt strenger limitiert. Daneben werden neue Parameter wie Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und das Cyanobakterien-Toxin Microcystin-LR in die regelmäßige Überwachung aufgenommen.
Mehr Information für Verbraucher
Wasserversorger müssen Anschlussnehmer und Verbraucher künftig deutlich umfangreicher informieren — etwa über Wasserqualität, Tarifstruktur und Beanstandungsrechte. Verbraucher haben so erstmals einen verbrieften Anspruch auf transparente Daten zu ihrem Trinkwasser.
Was bedeutet das für Sie?
Trinkwasser bleibt in Deutschland eines der am strengsten überwachten Lebensmittel. Wer regional erhöhte Werte vermutet, kann den Trinkwasserbericht seines Versorgers anfordern. Wer zusätzliche Sicherheit für Säuglinge, Schwangere oder bekannte Risikoregionen wünscht, ergänzt sinnvoll mit einem mehrstufigen Filtersystem am Hahn.
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Kontakt aufnehmen Produkte ansehen →Quellen und weiterführende Informationen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Umweltbundesamt Pressemitteilung 22/2023, EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023.